rund ums schreiben

 

 

Was ist die VG Wort?

Gehört haben die meisten Autoren schon einmal davon – aber was genau verbirgt sich hinter dem Kürzel „VG Wort“? Muss oder kann ein Autor dort Mitglied sein? Ist die Mitgliedschaft kostenpflichtig? Welche Vorteile resultieren daraus? Im Folgenden wollen wir diese und weitere Fragen klären.

Gegründet im Jahr 1958 nimmt die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort die Rechte von Autoren, Journalisten, Übersetzern, Herausgebern und Verlagen gegenüber all jenen wahr, die urheberrechtlich geschützte Texte nutzen und dafür zur Zahlung von Tantiemen verpflichtet sind. Auch Unternehmen, die Medien herstellen, mit denen Texte kopiert werden können, sind zu einer Abgabe an die VG Wort verpflichtet.

Die VG Wort tritt als Verein ohne Gewinnorientierung auf. Der Vereinsvorstand wird vom Verwaltungsrat bestimmt, dieser wiederum wird alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Verein kontrolliert die Zweitverwertung bereits publizierter Texte und schüttet die eingenommen Tantiemen in regelmäßigen Abständen an teilnehmende Autoren aus.

vg wortDamit die VG Wort auch für Sie als Autor tätig wird, müssen Sie weder einem Verein offiziell „beitreten“ noch Vereinsbeiträge bezahlen. Autoren, die im Bereich Wissenschaft publizieren und/oder ausschließlich online Texte veröffentlichen, können sich als Bezugsberechtigte bei der VG Wort einfach registrieren lassen. Autoren, die (auch) in anderen Bereichen veröffentlichen, schließen mit der VG Wort einmalig einen Wahrnehmungsvertrag ab und werden darüber zu „Wahrnehmungsberechtigten“.


Welche Vorteile hat die VG Wort für Autoren?

Sind Sie bei der VG Wort registriert, melden Sie als Wissenschaftsautor alle Neuveröffentlichungen unverzüglich an. Belletristische Neuerscheinungen werden automatisch aufgenommen, vorausgesetzt natürlich, sie wurden ordnungsgemäß mit ISBN publiziert. Den Rest erledigt die VG Wort in Eigeninitiative, was bedeutet: Sie ermittelt beispielsweise stichprobenartig, ob und in welchem Maße Ihre Werke in öffentlichen Bibliotheken geführt und ausgeliehen werden und welcher Betrag an den Gesamteinnahmen der VG Wort Ihnen daher zusteht.

Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt jährlich. Für bestimmte Werke wie beispielsweise Dissertationen erfolgt die Auszahlung einmalig. Sofern Sie zu den Autoren gehören, die einen Anspruch auf die Auszahlung von Tantiemen haben, erhalten Sie zu den Ausschüttungsterminen einen Verrechnungsscheck zugesandt, den Sie dann bei einer Bank Ihres Vertrauens einlösen können. Aber Achtung: Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie dies der VG Wort schriftlich melden. Denn auch auf die Gewinnausschüttungen wird eine Umsatzsteuer in Höhe von 7 % fällig.
Autoren, die an Sammelwerken beteiligt sind (beispielsweise Anthologien und Lexika), werden im Rahmen dieser Ausschüttung nicht erfasst, für sie gibt es aber regelmäßig eine Sonderverteilung.


E-Books und Texte im Internet

Während Blogger und alle, die als Autoren Texte im Internet veröffentlichen, auf Tantiemen von der VG Wort hoffen dürfen, gehen Autoren von E-Books regelmäßig leer aus. Der Grund ist einfach erklärt: Sie erhalten als Autor die Tantiemen nicht dafür, dass Sie ein Buch oder einen Text veröffentlicht haben. Sie erhalten Sie, wenn Sie Ihr Werk zur kostenfreien Vervielfältigung oder zum Verleih freigeben. Da aber die meisten E-Books kopiergeschützt sind, ist eine kostenfreie Vervielfältigung zumindest auf legalem Weg nicht möglich.

Anspruch auf Tantiemen haben Sie jedoch, wenn Sie einen Standard wie ePub (ohne DRM) verwenden oder wenn Sie Ihre Texte auf eigenen oder fremden Seiten kostenfrei und ohne Kopierschutz im Web veröffentlichen. Für die Meldung solcher Texte hat die VG Wort das Onlinesystem METIS mit dem Tool „Texte online melden“ (T.O.M.) geschaffen.

Texte, die Sie hier anmelden wollen, müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen. Außerdem müssen sie über Zählmarken, die Autor oder Verlag vorab kostenfrei herunterladen können, erfasst worden sein.

Welche Bedingungen und Fristen im Einzelnen gelten, erfahren Sie direkt auf der Website der VG Wort oder unter tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf.

 

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